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   OVG Saarland, 20.08.2020 - 2 A 305/19   

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OVG Saarland, 20.08.2020 - 2 A 305/19 (https://dejure.org/2020,32147)
OVG Saarland, Entscheidung vom 20.08.2020 - 2 A 305/19 (https://dejure.org/2020,32147)
OVG Saarland, Entscheidung vom 20. August 2020 - 2 A 305/19 (https://dejure.org/2020,32147)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 133 BauG SL, § 139 BauG SL, § 16 Abs 2 BauG SL, § 173 Abs 3 BBauG 1960, § 9 PlanG SL
    Überleitung und Wirksamkeitsvoraussetzungen eines altrechtlichen Ortsplans (1954); Einstufung der Festsetzung "Wohn- und Geschäftshausbebauung" nach dem heutigem Begriffsverständnis in der Baunutzungsverordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BauGB SL § 133 ; BauGB SL § 139
    Erteilung einer Baugenehmigung für eine beleuchtete Werbeanlage im vereinfachten Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erteilung einer Baugenehmigung für Werbeanlage in einem Wohngebiet nach einem alten Ortsplan

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (18)

  • OVG Saarland, 30.11.2017 - 2 A 381/16

    Nutzungsänderung von Spielsalon in Wettbüro

    Auszug aus OVG Saarland, 20.08.2020 - 2 A 305/19
    Insofern sei davon auszugehen, dass bei der Kategorie "Wohn- und Geschäftshausbebauung" das deutlich stärkere Gewicht dem Bereich der Wohnnutzung zufalle (OVG des Saarlandes, Beschluss vom 30.11.2017 - 2 A 381/16).

    Der Senat [Beschluss vom 30.11.2017 - 2 A 381/16 - (Zulässigkeit eines Wettbüros), juris] hat in einem Fall, in dem es um die Erteilung einer Genehmigung für die Nutzungsänderung eines Spielsalons in ein Wettbüro ging, die Frage offen gelassen, ob der in einem vor Inkrafttreten der Baunutzungsverordnung beschlossenen und seit dem 1957 rechtskräftigen Bebauungsplan verwendete Begriff der "Wohn- und Geschäftsbebauung" nach heutigem Begriffsverständnis eher einem Allgemeinen Wohngebiet (§ 4 BauNVO) oder einem Mischgebiet (§ 6 BauNVO) entspricht.

  • OVG Saarland, 21.02.2014 - 2 B 12/14

    Nachbarstreit - Befreiung für die Herstellung einer Einfriedung auf der

    Auszug aus OVG Saarland, 20.08.2020 - 2 A 305/19
    Für die auf der Grundlage der §§ 14 ff. BauG erlassenen Baupolizeiverordnungen hat der Senat bereits entschieden [Beschlüsse vom 21.2.2014 - 2 B 12/14 -, SKZ 2014, 202, Leitsatz Nr. 29; vom 26.3.2004 - 1 Q 75/03 - nicht veröffentlicht; vom 17.5.2004 - 1 Q 70/03 -, SKZ 2005, 71, Leitsatz Nr. 25; und vom 28.11.2002 - 2 R 1/02 - nicht veröffentlicht], dass diese nach § 16 Abs. 2 BauG [" Im übrigen gelten die Bestimmungen des Polizeiverwaltungsgesetzes"] i.V.m. § 34 Abs. 1 des damals maßgeblichen Preußischen Polizeiverwaltungsgesetzes vom 1. Juni 1931 - PVG - (GS S. 77) spätestens nach Ablauf der dort geregelten maximalen Geltungsdauer für Polizeiverordnungen von 30 Jahren außer Kraft traten.

    [vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 21.2.2014 - 2 B 12/14 - SKZ 2014, 202, Leitsatz Nr. 29, vom 17.5.2004 - 1 Q 70/03 -, vom 26.3.2004 - 1 Q 75/03 - und vom 28.11.2002 - 2 R 1/02 -].

  • OVG Saarland, 28.08.2018 - 2 A 158/18

    Nachbarschützende Wirkung von Baugrenzen - Funktionslosigkeit des Bebauungsplans

    Auszug aus OVG Saarland, 20.08.2020 - 2 A 305/19
    [vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.12.1999 - 4 BN 48/99 -, NVwZ-RR 2000, 411 zitiert nach juris; des Weiteren Urteil des Senats vom 28.8.2018 - 2 A 158/18 -, juris] Entscheidend ist unter dem erstgenannten Aspekt, ob die Festsetzung überhaupt noch geeignet ist, zur städtebaulichen Ordnung im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB im Geltungsbereich des Plans einen sinnvollen Beitrag zu leisten.
  • BVerwG, 11.04.1996 - 4 B 51.96

    Anforderungen an Vorliegen eines faktischen Mischgebiets; Anspruch des Nachbarn

    Auszug aus OVG Saarland, 20.08.2020 - 2 A 305/19
    [BVerwG, Beschluss vom 11.4 1996 - 4 B 51/96 -, juris] Im Gegensatz dazu stehen bei der streitgegenständlichen Festsetzung "Wohn- und Geschäftshausbebauung" die Wohnnutzung und die gewerbliche Nutzung in einem Rangverhältnis zueinander, nach der das Gebiet nach seiner typischen Eigenart vorrangig dem Wohnen dient.
  • BVerwG, 22.03.1972 - IV C 121.68

    Anwendungsbereich des § 34 BBauG; Begriff der "unwirtschaftlichen" Aufwendungen

    Auszug aus OVG Saarland, 20.08.2020 - 2 A 305/19
    [BVerwG, Urteil vom 22.3.1972 - IV C 121.68 -, juris].
  • BVerwG, 21.12.1999 - 4 BN 48.99

    Gewerbegebiet; Bebauungsplan; Funktionslosigkeit; faktisches Einkaufszentrum;

    Auszug aus OVG Saarland, 20.08.2020 - 2 A 305/19
    [vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.12.1999 - 4 BN 48/99 -, NVwZ-RR 2000, 411 zitiert nach juris; des Weiteren Urteil des Senats vom 28.8.2018 - 2 A 158/18 -, juris] Entscheidend ist unter dem erstgenannten Aspekt, ob die Festsetzung überhaupt noch geeignet ist, zur städtebaulichen Ordnung im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB im Geltungsbereich des Plans einen sinnvollen Beitrag zu leisten.
  • BVerwG, 17.12.1998 - 4 C 9.98

    Hamburgischer Baustufenplan; übergeleiteter Bebauungsplan; Auslegung eines

    Auszug aus OVG Saarland, 20.08.2020 - 2 A 305/19
    Das Bundesverwaltungsgericht [Urteil vom 17.12.1998 - 4 C 9/98 - vgl. auch Hamburgisches OVG, Urteil vom 14.11.2002 - 2 Bf 700/98 -, juris] hat entschieden, dass der Überleitung baurechtlicher Vorschriften und städtebaulicher Pläne nach § 173 Abs. 3 BauGB 1960 nicht entgegenstehe, dass sie zur Zweckbestimmung der Baugebiete Begriffe verwenden, die offen sind für eine sich dem Wandel der Lebensverhältnisse anpassende Auslegung.
  • OVG Hamburg, 14.11.2002 - 2 Bf 700/98

    Genehmigung für die Einrichtung einer Spielhalle; Vereinbarkeit mit einer

    Auszug aus OVG Saarland, 20.08.2020 - 2 A 305/19
    Das Bundesverwaltungsgericht [Urteil vom 17.12.1998 - 4 C 9/98 - vgl. auch Hamburgisches OVG, Urteil vom 14.11.2002 - 2 Bf 700/98 -, juris] hat entschieden, dass der Überleitung baurechtlicher Vorschriften und städtebaulicher Pläne nach § 173 Abs. 3 BauGB 1960 nicht entgegenstehe, dass sie zur Zweckbestimmung der Baugebiete Begriffe verwenden, die offen sind für eine sich dem Wandel der Lebensverhältnisse anpassende Auslegung.
  • BVerwG, 17.04.2002 - 9 CN 1.01

    Normenkontrolle; Handelsmarktsatzung; Gebühren; Gebührenkalkulation;

    Auszug aus OVG Saarland, 20.08.2020 - 2 A 305/19
    Angesichts dessen wäre es verfehlt, wenn der Senat vorliegend gleichsam "ungefragt" in eine Suche nach durchgreifenden Fehlern in der Vor- und Entstehungsgeschichte des hier in Rede stehenden Bebauungsplans eintreten würde [Vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Urteile vom 30.6.2020 - 2 C 252/19 -, und vom 10.9.2019 - 2 C 106/18 -, jeweils bei juris; grundlegend BVerwG, Urteile vom 7.9.1979 - 4 C 7.77 -, BRS 35 Nr. 15, und vom 17.4.2002 - 9 CN 1.01 -, BVerwGE 116, 188, 196 f., Beschlüsse vom 4.10.2006 - 4 BN 26.06 -, BauR 2007, 335, und 4 BN 27.06 -, wonach es sich lediglich um eine "Maxime richterlichen Handelns" handelt, die die Geltung des Amtsermittlungsgrundsatzes nicht in Frage stellt], zumal die Beteiligten keine derartigen Rügen vorgebracht haben.
  • BVerwG, 17.06.1993 - 4 C 7.91

    Der alte Bebauungsplan

    Auszug aus OVG Saarland, 20.08.2020 - 2 A 305/19
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts [Vgl. Urteil vom 17.6.1993 - 4 C 7.91 - und Beschluss vom 1.4.1997 - 4 B 206/96 -, juris] gibt es zwar keinen ungeschriebenen Rechtssatz des Inhalts, dass die Gültigkeit eines Bebauungsplans nach Ablauf eines gesetzlich nicht mehr bestimmten Zeitraums oder nach Verwirklichung der in ihm enthaltenen Festsetzungen nicht mehr in Frage gestellt werden darf.
  • BVerwG, 01.04.1997 - 4 B 206.96

    Bauplanungsrecht - Folgen des Verlustes eines Bebauungsplandokuments

  • BVerwG, 04.10.2006 - 4 BN 26.06

    Eingriff in Natur und Landschaft; Ausgleich von Eingriffsmaßnahmen;

  • BVerwG, 07.09.1979 - 4 C 7.77

    Schlussbekanntmachung - Beweismittel - Öffentliche Urkunde - Verfahrensmängel -

  • BVerwG, 01.09.2016 - 4 C 2.15

    Altrechtliche Pläne und Vorschriften; Bauverbot; Überleitung "als Bebauungsplan";

  • OVG Saarland, 30.06.2020 - 2 C 252/19

    Normenkontrollantrag des Betreibers eines sog. "Laufhauses" gegen die Festlegung

  • BVerwG, 04.10.2006 - 4 BN 27.06

    Beschwerde der Antragsgegnerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem

  • OVG Saarland, 10.09.2019 - 2 C 106/18

    Verpflichtung zur Ausweisung eines Landschaftsschutzgebiets zur Umsetzung des

  • BVerwG, 12.01.1968 - IV C 175.65

    Überleitung befristeter baurechtlicher Vorschriften

  • VG Saarlouis, 18.11.2020 - 5 K 1945/19

    Unzulässigkeit eines Wettbüros bei einer durch einen altrechtlichen

    [ebenso OVG des Saarlandes, Urteil vom 20.08.2020 - 2 A 305/19 -, juris, Rz. 30].

    Dieses hat in seinem Urteil vom 20.08.2020 - 2 A 305/19 - [juris, Rz. 26 f. (Hervorhebung nicht im Original)] nämlich Folgendes ausgeführt:.

    [ebenso OVG des Saarlandes, Urteil vom 20.08.2020 - 2 A 305/19 -, juris, Rz. 28 f. (dort zu dem Ortsplan-Teilabschnitt ".." der Beklagten vom 24.07.1954)].

    Hiervon ausgehend ist nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes [Urteil vom 20.02.2020 - 2 A 305/19 -, juris, Ls. 1 und Rz. 34 (dort zu dem Ortsplan-Teilabschnitt "Burbacher Straße" der Beklagten vom 24.07.1954)] davon auszugehen, dass in altrechtlichen Ortsplänen der vorliegenden Art die Festsetzung "Wohn- und Geschäftshausbebauung" nach heutigem Begriffsverständnis der Gebietskategorie eines Allgemeinen Wohngebiets (§ 4 BauNVO) entspricht.

    [Urteil vom 20.02.2020 - 2 A 305/19 -, juris, Rz. 34] Konkretisiert wird diese Festsetzung überdies in § 3 - Besondere Vorschriften für einzelne Strassen und Strassenabschnitte - der genannten textlichen Festsetzungen.

    Zwar sind nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes [Urteil vom 20.02.2020 - 2 A 305/19 -, juris, Rz. 34] die in der Anlage II zu deren § 16 Ziff. 2 angeführten Bauzonen grundsätzlich zur Bestimmung der zulässigen Nutzungen heranzuziehen.

    Hintergrund für die Änderung der Nutzungsart sind dabei offensichtlich die im 2. Weltkrieg entstandenen Kriegsschäden (nach dem Vorlagebericht zum Ortsplan-Teilabschnitt "..." vom 25.09.1952 beschränkt sich die Neuordnung, soweit vorliegend von Interesse, "auf die total zerstörten und unbebauten Geländeabschnitte" und erfolgt die Planung "unter Berücksichtigung des Zerstörungsgrades innerhalb des gesamten Straßenzuges zwischen ... und ...") [siehe S. 2 und 5 des Vorlageberichts (= Bl. 65 und 68 der Widerspruchsakte)] und die bereits vom Oberverwaltungsgericht des Saarlandes [Urteil vom 20.02.2020 - 2 A 305/19 -, juris, Rz. 34] hervorgehobenen Planungsschwerpunkte in Gestalt des Wiederaufbaus und der Schaffung neuen Wohnraums sowie einer örtlichen Infrastruktur für die Bevölkerung nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs.

    [vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.12.1999 - 4 BN 48/99 -, NVwZ-RR 2000, 411; vgl. auch OVG des Saarlandes, Urteile vom 28.08.2018 - 2 A 158/18 -, juris, und vom 20.02.2020 - 2 A 305/19 -, juris, Rz. 35] Entscheidend ist unter dem erstgenannten Aspekt, ob die Festsetzung überhaupt noch geeignet ist, zur städtebaulichen Ordnung im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB im Geltungsbereich des Plans einen sinnvollen Beitrag zu leisten.

  • OVG Saarland, 20.09.2021 - 2 A 387/20

    Unzulässigkeit einer "Sportwetten-Annahmestelle" im Geltungsbereich der

    Nach der Rechtsprechung des Senats [Urteil vom 20.2.2020 - 2 A 305/19 -, juris] sei die altrechtliche Festsetzung "Wohn- und Geschäftshausbebauung" als Allgemeines Wohngebiet zu verstehen.

    [OVG des Saarlandes, Urteil vom 20.8.2020 - 2 A 305/19 -, juris Rn. 30 unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 17.6.1993 - 4 C 7.91 - und Beschluss vom 1.4.1997 - 4 B 206/96 -, beide juris].

    Ist der maßgebliche Ortsplan vom 7.12.1955 demnach zu Recht auf der Grundlage des § 13 SPlanG als "rechtskräftig" festgestellt worden, hat das Verwaltungsgericht im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats [Urteil vom 20.8.2020 - 2 A 305/19 -, juris Rn. 29] weiter zutreffend ausgeführt, dass das Gesetz über Planung und Städtebau im Saarland eine Beschränkung der Geltungsdauer der altrechtlichen Ortspläne nicht vorsah.

    Mit den weiteren Ausführungen des Verwaltungsgerichts, der Ortsplan sei in der Folge wirksam übergeleitet worden (§ 173 Abs. 3 BBauG), gelte fort (§ 233 Abs. 3 BauGB) und die maßgebliche Festsetzung "Wohnhausbebauung" sei nach heutigem Begriffsverständnis im Sinne eines Reinen Wohngebietes (§ 3 BauNVO) zu verstehen, [Vgl. zur Auslegung der altrechtlichen Festsetzung "Wohn- und Geschäftshausbebauung" als Allgemeines Wohngebiet i.S.d. § 4 BauNVO bereits OVG des Saarlandes, Urteil vom 20.8.2020 - 2 A 305/19 -, juris] setzt sich das Antragsvorbringen nicht auseinander.

    [Ausführlich OVG des Saarlandes, Urteile vom 28.8.2018 - 2 A 158/18 -, juris Rn. 30 und vom 20.8.2020 - 2 A 305/19 -, juris Rn. 35] Dass diese strengen Voraussetzungen im Umfeld des Vorhabens erfüllt sein könnten, legt das Antragsvorbringen nicht dar.

  • OVG Schleswig-Holstein, 12.05.2020 - 1 MB 32/19

    Baugenehmigung; denkmalrechtliches Einschreiten; Schlusspunkt

    Nach Ergehen eines ebenfalls negativen Widerspruchsbescheides unter dem 07.11.2019 ist seit dem 04.12.2019 das gegen den Antragsgegner gerichtete denkmalrechtliche Klageverfahren 2 A 305/19 bei dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht anhängig.

    Mit der damit einhergehenden Veränderung des bestehenden Zustandes würde ein etwaiges Recht der Antragstellerin, namentlich der von ihr reklamierte Schutz ihres (vermeintlichen) Denkmals, so wie sie ihn mit ihrer gegen den Antragsgegner gerichteten denkmalrechtlichen Klage 2 A 305/19 verfolgt und mit dem vorliegenden Eilrechtsschutzbegehren zu sichern sucht, vereitelt oder jedenfalls wesentlich erschwert.

    Ob dies tatsächlich der Fall ist, etwa weil dem von der Antragstellerin vorgelegten Gutachten vom 18.02.2019 zu folgen ist, oder ob doch eher die bisherige (verneinende) Einschätzung der Fachbehörden trägt, bzw. ob sich ggf. weitere Aspekte ergeben, die gegen eine Denkmalwürdigkeit sprechen, wie beispielsweise die nach Auswertung der allgemein im Internet zugänglichen Kartendienste offensichtlich erfolgte "Veränderung" der südlichen Dachfläche der Villa ... durch Aufbringen moderner Solarelemente oder die bereits festzustellende "Unterbrechung" der geltend gemachten Ensemblewirkung durch das Wohnhaus ..., bleibt der Klärung in den bereits erstinstanzlich anhängigen bau- und denkmalrechtlichen Klageverfahren (2 A 205/19 bzw. 2 A 305/19) vorbehalten.

  • OVG Schleswig-Holstein, 25.03.2022 - 1 MB 1/22

    Anwendung der Schlusspunkttheorie in schleswig-holsteinischem Bauordnungsrecht;

    Die nach erfolglosem Widerspruchsverfahren gegen die ablehnende Entscheidung der unteren Denkmalschutzbehörde zum Aktenzeichen 2 A 305/19 bei dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht anhängig gemachte Klage ist mit Schriftsatz vom 28. Mai 2020 zurückgenommen worden, nachdem auch ein mit gleicher Zielrichtung gestellter Antrag der Antragstellerin auf Erlass einer einen vorläufigen "Baustopp" verfügen den einstweiligen Anordnung sowohl bei dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht (Beschluss vom 9. Dezember 2019, Az.: 2 B 48/19) als auch beim erkennenden Senat (Beschluss vom 12. Mai 2020, Az.: 1 MB 32/19) erfolglos geblieben waren.

    Welche Rechtsschutzmöglichkeiten dem Rechtsmittelführer überdies gegenüber der Fachbehörde parallel zur Baugenehmigungsanfechtung zur Verfügung bzw. zu Gebote stehen, wenn - wie hier - die Fachbehörde ein Genehmigungserfordernis verneint, bedarf keiner abschließenden Entscheidung, auch nicht für die vorliegende Fallgestaltung, bei der die Antragstellerin ihre ursprünglich gegen die untere Denkmalschutzbehörde gerichtete Klage auf denkmalrechtliches Einschreiten gegen das Vorhaben der Beigeladenen und auf Feststellung seiner denkmalrechtlichen Genehmigungspflicht, aber fehlenden Genehmigungsfähigkeit (2 A 305/19) zwischenzeitlich zurückgenommen hat.

  • VG Saarlouis, 11.02.2021 - 6 L 102/21

    Zur Rechtmäßigkeit der ordnungsbehördlichen Schließung eines Fitnessstudios im

    Hierzu etwa OVG des Saarlandes, Urt. v. 20.8.2020, 2 A 305/19, juris Rn. 37.
  • VG Schleswig, 09.12.2019 - 2 B 48/19

    Denkmalrechtliches Einschreiten - Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Dass es durch das Bauvorhaben der Beigeladenen zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Hauses der Antragstellerin kommt, hat die Untere Denkmalschutzbehörde im Rahmen des (abgelehnten) Antrags auf denkmalrechtliches Einschreiten (Streitgegenstand im Klageverfahren 2 A 305/19) verneint.
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